Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung:
1. Ist in der Konstellation der Überlassung einer im Ausland belegenen wesentlichen Betriebsgrundlage durch ein inländisches Besitzunternehmen an eine ausländische Betriebsgesellschaft eine grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung anzunehmen?
2. Steht das DBA-Schachtelprivileg nach Art. 13 i.V.m. Art 20 Abs. 2 DBA-Niederlande der Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG entgegen?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 10 K 3550/14