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Mündl. Verhandlung: IX R 29/19

1. Zur Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der nachträglich weit nach Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist Einkünfte aus Kapitalvermögen nacherklärt, die vom Finanzamt insoweit gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO unter Zugrundelegung der zehnjährigen Festsetzungsfrist einkommenserhöhend in Bescheidform berücksichtigt wurden, zugleich auch die erstmalige Verlustfeststellung von in diesem Zusammenhang erstmals erklärten § 23 EStG-Verluste, die sich im Festsetzungsverfahren wegen der Verlustbeschränkung nach § 23 Abs. 3 EStG nicht auf die Besteuerungsgrundlagen auswirken, für sich nach § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG beanspruchen kann?
2. Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO im konkreten Fall?

Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 10 K 3043/18

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