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Mündl. Verhandlung: I R 54/19

Verlagerung einer Routinefunktion auf ausländische Schwestergesellschaft 1. Wird eine Routinefunktion auf eine ausländische Schwestergesellschaft übertragen (hier: Lieferung von Material und Rückkauf des bearbeiteten Materials), ist dann dieser Vorgang nicht einzeln, sondern zusammengefasst zu betrachten?
2. Ist zum Zeitpunkt des Rückkaufs der Fremdvergleich vorzunehmen, wobei in Ermangelung uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbarer Fremdvergleichswerte der hypothetische Fremdvergleich gemäß § 1 Abs. Satz 5 AStG anzuwenden ist?
3. Liegen sowohl die Voraussetzungen einer vGA gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch diejenigen einer Hinzurechnung gemäß § 1 AStG vor, ist dann die für den Steuerpflichtigen ungünstigere Regelung anzuwenden?
 

Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 6 K 1918/16

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