Sind der Erblasser und geringfügige Beschäftigte in die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG mit einzubeziehen?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 2466/21 FMündl. Verhandlung: II R 34/23
17. Juni 2026 / 13:00 Uhr