Greift die Steuerbefreiung gemäß § 6a GrEStG auch bei der Abspaltung zur Neugründung, wenn die neu gegründete Gesellschaft nicht an der abspaltenden Gesellschaft beteiligt ist, aber eine Personenidentität besteht?
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - II R 56/22Mündl. Verhandlung: II R 56/22
21. Mai 2025 / 10:30 Uhr