1. Stellen die angemieteten Wirtschaftsgüter eines Veranstaltungsbetriebs Anlagevermögen oder Umlaufvermögen dar? 2. Sind die Aufwendungen für diese Wirtschaftsgüter dementsprechend bei der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG (Miet- und Pachtzinsen) zu berücksichtigen?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8027/21Mündl. Verhandlung: III R 28/24
15. Januar 2026 / 10:15 Uhr