Weitere Abschreibung des Schiffs nach Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert?
Das zuvor unter dem Aktenzeichen IV R 42/16 geführte Verfahren wird nach dem Ende der Unterbrechung unter dem Aktenzeichen IV R 14/20 fortgesetzt.
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 6 K 144/15