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Mündl. Verhandlung: IV R 14/21

Ist die Haftungsvergütung der Komplementärin einer nach der Tonnage besteuerten Schifffahrtsgesellschaft auch insoweit Bestandteil des fiktiven Gewerbeertrags im Sinne von § 7 Satz 3 Alternative 1 GewStG, als sie auf die Zeit nach Einstellung der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft entfällt?

Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 2 K 61/19

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