Ist § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG dahingehend teleologisch einzuschränken, dass die Vorschrift die erweiterte Kürzung für Sondervergütungen nicht ausschließt, wenn der betreffende Mitunternehmer nicht der Gewerbesteuer unterliegt?
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 3300/18 G,FMündl. Verhandlung: IV R 25/20
09. März 2023 / 11:30 Uhr