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Mündl. Verhandlung: IV R 5/22

Ist bei einer Gesellschaft, die auf gemeindefreiem Gebiet einen Offshore-Windpark betreibt, der Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinde, in deren Gebiet die Geschäftsleitungsbetriebsstätte unterhalten wird, einerseits und das Bundesland, vor dessen Küste der Windpark liegt, andererseits zu zerlegen, ist also das Bundesland als "weitere hebeberechtigte Gemeinde" zu behandeln?

Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 8 K 100/19

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