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Mündl. Verhandlung: IV R 9/21

Handelt es sich bei der im Streitfall im Rahmen einer sog. "Earn-Out-Klausel" getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken?

Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 5 K 2442/17

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