Zur Frage des Fristbeginns bei einem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn der Kaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist, wonach der Benenner nach erfolglosem Ablauf der im Kaufvertrag gesetzten Frist Käufer des Grundstücks wird. Ist als Fristbeginn auf den Tag der Selbstbenennung oder auf den Abschluss des Kaufvertrages abzustellen?