1. Entspricht es der richtlinienkonformen Auslegung des § 24 Abs. 1 UStG, die umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung für mehrere tierhaltende, jeweils die Vieheinheitengrenze einhaltenden "Betriebe der Land- und Forstwirtschaft" im Rahmen eines umsatzsteuerrechtlich einheitlichen Unternehmens zuzulassen?
2. Erlaubt es der nach Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL heranzuziehende nationale Betriebsbegriff, dass ein Unternehmer für Zwecke der Pauschalregelung des § 24 Abs. 1 UStG mehrere Betriebe haben kann?