Ein Konzern behandelte die Lieferungen der Tochtergesellschaft T1 an die Muttergesellschaft und die Lieferungen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft T2 bis zur Beanstandung des FA, dass eine Organschaft vorliege, als steuerpflichtig. Diese Annahme der Organschaft stellte sich später als unzutreffend heraus. Hat die Muttergesellschaft aus ihr nachträglich erteilten Rechnungen mit Steuerausweis einen Anspruch auf rückwirkenden Vorsteuerabzug? Steht ihr ein Anspruch auf Zinserlass aus Billigkeitsgründen zu?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 8 K 77/22Mündl. Verhandlung: V R 6/25
17. Dezember 2026 / 10:00 Uhr