Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 14 K 268/18Mündl. Verhandlung: VI R 1/22
11. April 2024 / 09:30 Uhr