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Mündl. Verhandlung: VI R 29/24

Unter welchen Voraussetzungen sind Verluste aus einem aufgegebenen gewerblichen Tierhaltungsbetrieb dergestalt endgültig („final“, „definitiv“), dass sie aus verfassungsrechtlichen Gründen trotz der einfachrechtlichen Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen?

Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 4 K 15/24

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