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Mündl. Verhandlung: VI R 39/19

VERLEGT AUF DONNERSTAG, 12. Januar 2023 um 14:30 UHR

Wie sind die Tatbestandsmerkmale "finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung" der gesetzlichen Neuregelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG auszulegen, insbesondere in welcher Weise (Einmalzahlungen?) und in welcher Höhe (10 %-Grenze?) muss sich der Steuerpflichtige an den Kosten der Lebensführung am Hauptwohnsitz beteiligen?

Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 9 K 209/18

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