Kann für Wärmeverluste, die in einem von verschiedenen Wärmeerzeugungsanlagen gespeisten Rohrleitungsnetz (Fernwärmenetz) entstehen, eine freie Zuordnung des Wärmeeinsatzes erfolgen oder sind die eingespeiste Wärme und damit auch die Wärmeverluste prozentual auf alle einspeisenden Anlagen aufzuteilen.
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg - 11 K 1272/18