Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren?
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 8 K 849/21Mündl. Verhandlung: VIII R 11-12/23
21. Oktober 2025 / 10:30 Uhr