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Mündl. Verhandlung: VIII R 44/18

VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

Abzug von Anschaffungskosten bei Barabfindungen im Zuge eines Aktientauschs 1. Gilt eine Barabfindung, die bei einem Aktientausch i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG zusätzlich zu den übernommenen Anteilen als Gegenleistung gezahlt wird, nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG in voller Höhe --ohne Abzug von Anschaffungskosten-- als Kapitalertrag i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG?
2. Verstößt § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG?

Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 2 K 3516/17 E

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