Ist eine Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen auf Ebene des Organträgers dem Grunde nach nicht möglich, wenn auf Ebene der Organgesellschaften eine Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen ebenfalls nicht mehr möglich ist??
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 15 K 3019/17 U