Liegt eine umsatzsteuerliche Lieferung von selbst erzeugtem und verbrauchten Strom an einen Stromnetzbetreiber vor, wenn der Betreiber einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage diesen Strom in Gänze selbst braucht?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 9 K 1260/19