Durfte das FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse mit anderen Steueransprüchen aufrechnen? Hat das FA die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung i.S. von 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO erlangt, weshalb die Aufrechnung unzulässig ist?
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 2 K 798/15