Nichtigkeitsklage gegen das Senatsurteil vom 24.08.2021 - VII R 4/20: Indem der Senat entschieden hat, dass es sich bei der Herstellung von PCC (gefälltes Calciumcarbonat) nicht um die Herstellung von Kalk i.S. von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG handelt, ohne zuvor eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen, sei die Klägerin ihrem gesetzlichen Richter entzogen worden.
Vorinstanz: Bundesfinanzhof - VII R 4/20