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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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Richter am Bundesfinanzhof Prof. Jürgen Brandt tritt in den Ruhestand

Jürgen Brandt begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst als Richter an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Köln. Anfang 1989 wechselte er in die Finanzgerichtsbarkeit an das Finanzgericht Düsseldorf. Von dort wurde er im gleichen Jahr für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof und 1993 für weitere zwei Jahre an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Anschließend kehrte er an das Finanzgericht Düsseldorf zurück, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 13. Januar 2000 angehörte.

Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen war Jürgen Brandt zunächst in dem mit der Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden und der Rentenbesteuerung befassten X. Senat tätig; nach knapp zwei Jahren wechselte er in den IX. Senat, der vorwiegend für die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, von sonstigen Einkünften und die Eigenheimzulage zuständig ist. Seit Anfang 2008 war er Mitglied in dem vornehmlich für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen zuständigen VIII. Senat.

Er hat als Revisionsrichter eine Vielzahl grundlegender und richtungsweisender Entscheidungen der vorgenannten Fachsenate maßgebend mitbestimmt und den Senatsvorsitzenden seit 2009 als ständigen Vertreter unterstützt. Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat er sich in besonderem Maße für die Interessen des Bundesfinanzhofs und seiner Angehörigen eingesetzt und in unterschiedlichen Funktionen engagiert. So war er von 2009 bis 2016 Mitglied des Präsidiums und von 2006 bis 2018 Vorsitzender des Richterrats.

In der steuerlichen Fachwelt ist Prof. Brandt insbesondere als Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags e.V. sowie als Herausgeber eines Kommentars zum Einkommensteuerrecht und Verfasser zahlreicher Kommentierungen zum Ertragsteuer- und Verfahrensrecht bekannt. Er ist seit vielen Jahren Lehrbeauftragter für das Fachgebiet Steuerrecht an der Bergischen Universität Wuppertal und wurde im September 2015 zum Honorarprofessor ernannt.

 

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