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Terminvorschau: Verkündungstermine zu den Verfahren „Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg“ am Mittwoch, 20. Mai 2026, ab 9 Uhr im Bundesfinanzhof

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 20. Mai 2026, ab 9 Uhr in den zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg, Rechtssache II R 26/24 und Rechtssache II R 27/24 Entscheidungen verkünden.

Die Verkündungstermine im BFH sind öffentlich. Eine Teilnahme ist jedoch nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung können Sie ab sofort unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ durchführen; dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über den Teaser „Für Besucher/innen“ anmelden.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter wählen für die Anmeldung und Akkreditierung bitte den Teaser „Für Medienvertreter/innen“.

Für die Verkündung werden Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts gemäß § 52 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit § 169 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zugelassen.

Pressestelle       Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher  Tel. (089) 9231-300

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