Kann ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der am 21.03.2013 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 2817/20 ErbMündl. Verhandlung: II R 44/21
11. Dezember 2024 / 09:30 Uhr