Erstattung von Antidumpingzöllen nach (teilweiser) Nichtigerklärung der VO Nr. 1472/2006 und DVO Nr. 1294/2009 und Verzinsung dieser Erstattungsansprüche.
Waren die Antidumpingzölle gem. Art. 236 Abs. 1 ZK zum Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet?
Hätte das HZA gem. Art. 221 Abs. 1 und 3 ZK die neu festgesetzten Antidumpingzölle mitteilen und die Abgabenschuld neu berechnen müssen?
Bestand ein Anspruch auf Verzinsung des zu erstattenden Betrags?