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Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff neuer Präsident des Bundesfinanzhofs

Am heutigen Montag, dem 31. Oktober 2011 hat der Bundespräsident

Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff

in Berlin die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ausgehändigt.

Als elfter Präsident des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen tritt der gebürtige Rheinländer die Nachfolge des Ende März 2011 in den Ruhestand getretenen Dr. h. c. Wolfgang Spindler an. Nach einer Vakanz von sieben Monaten hat der Bundesfinanzhof damit wieder einen Präsidenten.

Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff begann seine berufliche Laufbahn nach dem Abschluss der juristischen Ausbildung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg. 1987 trat er in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und ging noch im selben Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Nach vierjähriger Tätigkeit im Dezernat des damals neu nach Karlsruhe berufenen Prof. Dr. Paul Kirchhof nahm er 1991 die durch die Wiedervereinigung hervorgerufenen juristischen Herausforderungen in den neuen Bundesländern an und leitete zunächst im Schweriner Justizministerium den Aufbau der Verwaltungsgerichte und des Finanzgerichts von Mecklenburg-Vorpommern. Anschließend wirkte Prof. Dr. h. c. Mellinghoff weitere vier Jahre als Richter und später Vorsitzender Richter am Finanzgericht sowie im zweiten Hauptamt als Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Wahl des Richterwahlausschusses zum Richter am Bundesfinanzhof führte ihn im Januar 1997 nach München. Als Mitglied im IX. Senat des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen war er vier Jahre mit Streitfällen betreffend die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung befasst, bevor er im Jahr 2001 an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe berufen wurde. Dort war er bis zur Ernennung zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs Mitglied des zweiten Senats.

Prof. Dr. h. c. Mellinghoff ist seit 2006 Ehrendoktor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und seit 2007 Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Er bekleidet eine Vielzahl von Ehrenämtern in juristischen Vereinigungen. So ist er Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Berliner Steuergespräche.

 

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