Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: I R 24/23

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Pensionszusage Ist auf einen einheitlichen Renteneintrittszeitpunkt einerseits für die Erdienbarkeit einer…

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Pensionszusage Ist auf einen einheitlichen Renteneintrittszeitpunkt einerseits für die Erdienbarkeit einer Pensionszusage und andererseits für die Berechnung der Pensionsrückstellung und damit der Vermögensminderung abzustellen

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 1349/21

  • Mündl. Verhandlung: V R 30/25

    Zur Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL, § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG beim Betrieb einer (hier: in der Rechtsform…

    Zur Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL, § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG beim Betrieb einer (hier: in der Rechtsform einer GbR betriebenen) Kampfsportschule Welche Anforderungen haben unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen?

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes - 2 K 1180/20

  • Mündl. Verhandlung: V R 40/24

    Welche Steuerbefreiungsvorschrift geht für Zwecke der Beurteilung des Vorsteuerabzuges bei Vorliegen sowohl der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19…

    Welche Steuerbefreiungsvorschrift geht für Zwecke der Beurteilung des Vorsteuerabzuges bei Vorliegen sowohl der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG als auch der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG vor?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 17/24

  • Mündl. Verhandlung: IX R 35/24

    Welche Anforderungen sind an die Ermessensausübung nach § 152 Abs. 1 AO zu stellen?

    Welche Anforderungen sind an die Ermessensausübung nach § 152 Abs. 1 AO zu stellen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8046/23

  • Mündl. Verhandlung: II R 12/25

    Ist das Hessische Grundsteuergesetz verfassungsgemäß?

    Ist das Hessische Grundsteuergesetz verfassungsgemäß?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 3 K 663/24

  • Mündl. Verhandlung: II R 15/25

    Ist das Flächen-/Wohnlagenmodell des Hamburgischen Grundsteuergesetzes verfassungsgemäß?

    Ist das Flächen-/Wohnlagenmodell des Hamburgischen Grundsteuergesetzes verfassungsgemäß?

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 3 K 176/23

  • Mündl. Verhandlung: IV R 16/24

    Handelt es sich bei der Feststellung der Schwerbehinderung um einen Grundlagenbescheid für die Kraftfahrzeugsteuer, der über den Tod der…

    Handelt es sich bei der Feststellung der Schwerbehinderung um einen Grundlagenbescheid für die Kraftfahrzeugsteuer, der über den Tod der schwerbehinderten Person hinaus bis zum Ende der Zulassung des Fahrzeugs zu berücksichtigen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 6 K 230/23

  • Mündl. Verhandlung: IV R 18/24

    Lässt sich die Hemmung der Verjährung im Rahmen einer Außenprüfung bereits dadurch bewahren, dass ein Betriebsprüfer einen Datenträger mit…

    Lässt sich die Hemmung der Verjährung im Rahmen einer Außenprüfung bereits dadurch bewahren, dass ein Betriebsprüfer einen Datenträger mit Buchführungsdaten des zu prüfenden Steuerpflichtigen in ein CD-Laufwerk einlegt, die Analysesoftware (hier "IDEA") startet und die Daten einliest? Ist die mit dem Einlesen und Aufbereiten der Daten verbundene Plausibilitätskontrolle als hinreichend qualifizierte Prüfungshandlung anzusehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 2292/22 G

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 42/23

    Freistellungs- und Erstattungsanspruch einer Zwischenholding und Verzinsung von Kapitalertragsteuer 1. Widerspricht eine isolierte Betrachtung des §…

    Freistellungs- und Erstattungsanspruch einer Zwischenholding und Verzinsung von Kapitalertragsteuer

    1. Widerspricht eine isolierte Betrachtung des § 32 Abs. 5 KStG dem Sinn und Zweck der Missbrauchsprüfung (Verhinderung des steuerbegünstigten Verschiebens von Kapital in "leere" zwischengeschaltete Gesellschaften) und schränkt den Anwendungsbereichs des § 50d Abs. 3 EStG  in unzutreffender Weise ein?
    2. Kann die Regelung des § 233a Abs. 1 AO auf andere Abzugsteuern wie die Kapitalertragsteuer ausgeweitet werden?
    3. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom BFH im Urteil vom 22.10.2019 - VII R 24/18, BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze)?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 1788/17

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 43/23

    Freistellungs- und Erstattungsanspruch einer Zwischenholding und Verzinsung von Kapitalertragsteuer 1. Widerspricht eine isolierte Betrachtung des §…

    Freistellungs- und Erstattungsanspruch einer Zwischenholding und Verzinsung von Kapitalertragsteuer

    1. Widerspricht eine isolierte Betrachtung des § 32 Abs. 5 KStG dem Sinn und Zweck der Missbrauchsprüfung (Verhinderung des steuerbegünstigten Verschiebens von Kapital in "leere" zwischengeschaltete Gesellschaften) und schränkt den Anwendungsbereichs des § 50d Abs. 3 EStG  in unzutreffender Weise ein?
    2. Kann die Regelung des § 233a Abs. 1 AO auf andere Abzugsteuern wie die Kapitalertragsteuer ausgeweitet werden?
    3. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom BFH im Urteil vom 22.10.2019 - VII R 24/18, BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze)?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 1792/17

Seite drucken