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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VII R 33/22

    1. Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit…

    1. Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom zugelassenen Lagerinhaber als Versender erforderlich?
    2. Würde diese Sicherheit in ihrer Höhe der Steuer entsprechen müssen, die bei der Überführung der beförderten verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Steuergebiet entstehen?
    3. Führt eine Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwar unter Erstellung eines elektronischen Verwaltungsdokuments, aber ohne oder ohne im vorgenannten Sinne ausreichende Sicherheitsleistung dazu, dass der Teil der Waren, deren steuerlicher Wert nicht oder nicht mehr von der Sicherheitsleistung abgedeckt wird, mit der Entnahme aus dem Steuerlager und mit der Folge der Steuerentstehung in den steuerrechtlich freien Verkehr tritt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 6 K 1427/20 Z

  • Mündl. Verhandlung: VII R 22/22

    Ist es für die Geltendmachung der nach Art. 116 Abs. 7 UZK wiederaufgelebten Zollschuld erforderlich, dass der zuvor ergangene Erstattungsbescheid…

    Ist es für die Geltendmachung der nach Art. 116 Abs. 7 UZK wiederaufgelebten Zollschuld erforderlich, dass der zuvor ergangene Erstattungsbescheid nach Art. 27 UZK zurückgenommen wird, oder ist die Rücknahme entsprechend der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung E-VSF Z 11 02 Abs. 700 nicht erforderlich?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 14 K 696/21

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 33/23

    1. 1. Handelt es sich bei der Ausübung der eines Gold-Warrants innewohnenden Kaufoption um eine Einlösung einer sonstigen Kapitalforderung im Sinne…

    1. 1. Handelt es sich bei der Ausübung der eines Gold-Warrants innewohnenden Kaufoption um eine Einlösung einer sonstigen Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG?
    2. Ist im Fall der Zwischenschaltung eines Optionsscheins (Warrants) die Vorschrift des § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG anwendbar?
    3. Kommt es bei der Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Gestaltung nicht auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und somit auf einen steuerlichen Gewinn oder Verlust an, sondern allein darauf, ob der Steuerpflichtige durch seine Investition einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen kann oder nicht?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 8 K 797/22

  • Mündl. Verhandlung: II R 19/22

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk Handelt es sich um eine zusammengefasste Veräußererseite…

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk

    Handelt es sich um eine zusammengefasste Veräußererseite und damit um ein einheitliches Vertragswerk, wenn der mit dem Grundstücksverkäufer nicht verbundene Bauunternehmer lediglich seine Zustimmung zur Einbeziehung eines weiteren Auftraggebers in den bereits ausgehandelten Bauvertrag erteilt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 1857/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 57/22

    Darf bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein…

    Darf bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein zusätzlicher Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 1201/21 F

  • Mündl. Verhandlung: I R 38/21

    Voraussetzungen einer nicht durch gesellschaftsrechtliche Stimm- und Weisungsrechte begründeten beherrschenden Einflussnahme 1. Sind für ein…

    Voraussetzungen einer nicht durch gesellschaftsrechtliche Stimm- und Weisungsrechte begründeten beherrschenden Einflussnahme

    1. Sind für ein Nahestehen i.S. von § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 AStG a.F. eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung bzw. Mitgliedschaftsrechte erforderlich oder reicht hierfür eine anderweitig begründete Beherrschung aus?

    2. Sofern für § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 AStG a.F. eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung nicht erforderlich ist, reicht es dann für einen beherrschenden Einfluss im Sinne der Vorschrift aus, wenn dieser auf rechtlichen oder tatsächlichen Umständen oder auf einem Zusammenwirken beider beruht oder bedarf es vielmehr einer sog. strukturellen Grundlage und muss hierdurch ein absolutes Abhängigkeitsverhältnis begründet werden oder ist es bereits ausreichend, dass sich der Steuerpflichtige nach Eingehen der vertraglichen Bindung der "Macht" der dritten Person nicht mehr ohne weiteres entziehen kann?
     

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 4 K 485/20

  • Mündl. Verhandlung: IV R 37/22

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen…

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen, oder handelt es sich um nachträgliche Betriebseinnahmen, die nicht in die Gewinnfeststellung der KG eingehen?
     

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 3 K 42/21

  • Mündl. Verhandlung: IV R 36/22

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen…

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen?
     

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 3 K 41/21

  • Mündl. Verhandlung: XI R 27/22

    Liegen die in § 6b Abs. 3 EStG genannten Voraussetzungen im Jahr 2003 nicht vor, ist dann eine Rücklage nach § 6b EStG unabhängig davon, ob sie im…

    Liegen die in § 6b Abs. 3 EStG genannten Voraussetzungen im Jahr 2003 nicht vor, ist dann eine Rücklage nach § 6b EStG unabhängig davon, ob sie im Jahr 2002 zu Recht gebildet worden ist, im Jahr 2003 gewinnwirksam aufzulösen? Sind die auf Rückstellungen anzuwendenden Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs auch auf Rücklagen nach § 6b EStG erfolgswirksam anzuwenden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 3388/16 K,F

  • Mündl. Verhandlung: IV R 6/23

    Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt -hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren- beantragen und…

    Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt -hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren- beantragen und daraufhin das Finanzamt wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte an jeden Antragsteller erteilt, gegen jeden Antragsteller eine Auskunftsgebühr festzusetzen, oder hat ein gemeinsamer Gebührenbescheid gegen alle Antragsteller als Gesamtschuldner zu ergehen? Ist der Anwendungsbereich von § 89 Abs. 3 Satz 2 AO auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fallgruppen beschränkt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 6 K 1330/20 AO

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