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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: IX R 35/23

    Rückstellungsbildung: Können die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten vor Geltung des BilMoG durch sog.  Micro-Hedges erfüllt sein,…

    Rückstellungsbildung:
    Können die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten vor Geltung des BilMoG durch sog.  Micro-Hedges erfüllt sein, nicht aber durch sog. Macro-Hedges (Grundlage: Handel mit Futures über die Börse)? Wie sind finanzwirtschaftliche Risiken i.S. des § 5 Abs. 1a EStG zu definieren? Wann kommen Teilwertabschreibungen beim Handel mit Futures über die Börse in Betracht?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 634/18 F

  • Mündl. Verhandlung: I R 24/23

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Pensionszusage Ist auf einen einheitlichen Renteneintrittszeitpunkt einerseits für die Erdienbarkeit einer…

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Pensionszusage Ist auf einen einheitlichen Renteneintrittszeitpunkt einerseits für die Erdienbarkeit einer Pensionszusage und andererseits für die Berechnung der Pensionsrückstellung und damit der Vermögensminderung abzustellen

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 1349/21

  • Mündl. Verhandlung: V R 30/25

    Zur Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL, § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG beim Betrieb einer (hier: in der Rechtsform…

    Zur Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL, § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG beim Betrieb einer (hier: in der Rechtsform einer GbR betriebenen) Kampfsportschule Welche Anforderungen haben unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen?

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes - 2 K 1180/20

  • Mündl. Verhandlung: V R 40/24

    Welche Steuerbefreiungsvorschrift geht für Zwecke der Beurteilung des Vorsteuerabzuges bei Vorliegen sowohl der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19…

    Welche Steuerbefreiungsvorschrift geht für Zwecke der Beurteilung des Vorsteuerabzuges bei Vorliegen sowohl der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG als auch der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG vor?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 17/24

  • Mündl. Verhandlung: II R 12/25

    Ist das Hessische Grundsteuergesetz verfassungsgemäß?

    Ist das Hessische Grundsteuergesetz verfassungsgemäß?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 3 K 663/24

  • Mündl. Verhandlung: II R 15/25

    Ist das Flächen-/Wohnlagenmodell des Hamburgischen Grundsteuergesetzes verfassungsgemäß?

    Ist das Flächen-/Wohnlagenmodell des Hamburgischen Grundsteuergesetzes verfassungsgemäß?

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 3 K 176/23

  • Mündl. Verhandlung: V R 37/25

    Steuerfreiheit der Umsätze aus einem Fahrsicherheitstraining Indiziert allein die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für einen Teil der…

    Steuerfreiheit der Umsätze aus einem Fahrsicherheitstraining Indiziert allein die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für einen Teil der Kursteilnehmer und die inhaltlich einheitliche Ausgestaltung der Kurse, dass sämtliche Kurse und damit auch Kurse, die ausschließlich von Teilnehmern im privaten Interesse besucht werden, konkret zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 250/16

  • Mündl. Verhandlung: V R 31/24

    Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO: Grundsätze und Leitlinien für die Handhabung des sog. europarechtlichen Direktanspruchs in Insolvenzfällen?

    Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO: Grundsätze und Leitlinien für die Handhabung des sog. europarechtlichen Direktanspruchs in Insolvenzfällen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 14 K 1423/21

  • Mündl. Verhandlung: V R 34/24

    Unmittelbarer sich aus Unionsrecht ableitbarer Anspruch gegen die Finanzbehörde auf Erstattung von an Vorlieferanten zu viel gezahlter Mehrwertsteuer…

    Unmittelbarer sich aus Unionsrecht ableitbarer Anspruch gegen die Finanzbehörde auf Erstattung von an Vorlieferanten zu viel gezahlter Mehrwertsteuer einschließlich Zinsen im Billigkeitswege (sog. Reemtsma-Anspruch) auch bei Berufung der Vorlieferanten auf Verjährung des Anspruches auf Rechnungsberichtigung?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 15 K 2327/20 AO

  • Mündl. Verhandlung: V R 25/25

    Akzessorietät des Direktanspruchs: Muss der Leistungsempfänger im Fall der Insolvenz des Leistungserbringers zunächst den Abschluss des…

    Akzessorietät des Direktanspruchs: Muss der Leistungsempfänger im Fall der Insolvenz des Leistungserbringers zunächst den Abschluss des Insolvenzverfahrens und demnach die zugeteilte Insolvenzquote abwarten, bevor er sich mit seinem Direktanspruch an die Finanzverwaltung wenden und eine Erstattung des Differenzbetrages beantragen kann?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 14 K 21/24

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