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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: V R 9/26

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein: Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete…

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein:
    Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsgebot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, nach Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) unionsrechtswidrig?
    Das Verfahren XI R 12/23 (XI R 35/20) war durch Beschluss vom 10.01.2024 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-409-411/24 ausgesetzt. Das Revisionsverfahren wurde nach der Entscheidung des EuGH vom 05.03.2026 unter dem Aktenzeichen V R 9/26 (XI R 12/23; XI R 35/20) wieder aufgenommen.

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 6 K 2273/17

  • Mündl. Verhandlung: II R 6/24

    VERLEGT auf 16.09.2026 Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit…

    VERLEGT auf 16.09.2026

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann?

    Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zurechnet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 543/23

  • Mündl. Verhandlung: V R 33/25

    Sind Vorsteuern aus Eingangsleistungen, die auch im Zusammenhang mit dem "Rennbetrieb" der Klägerin stehen, selbst dann vom Vorsteuerabzug nach § 15…

    Sind Vorsteuern aus Eingangsleistungen, die auch im Zusammenhang mit dem "Rennbetrieb" der Klägerin stehen, selbst dann vom Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ausgeschlossen, wenn die Klägerin den Hauptzweck ihres Rennbetriebs in der Erbringung von Werbeleistungen gegenüber fremden Geschäftspartnern sieht?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 1 K 701/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 6/24

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der…

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann?

    Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zurechnet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 543/23

  • Mündl. Verhandlung: I R 11/22

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der…

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet, liegt dann ein Gestaltungsmissbrauch vor, als dessen Folge die Gestaltung wie ein Forderungsverzicht der Alleingesellschafterin zu behandeln ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 101/18 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: I R 8/25

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der…

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet, liegt dann ein Gestaltungsmissbrauch vor, als dessen Folge die Gestaltung wie ein Forderungsverzicht der Alleingesellschafterin zu behandeln ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 101/18 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: I R 27/23

    Ist eine Bürgergemeinschaft (hier: Antennengemeinschaft) i.S. des § 4 Abs. 2 SchuldRAnpG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig?

    Ist eine Bürgergemeinschaft (hier: Antennengemeinschaft) i.S. des § 4 Abs. 2 SchuldRAnpG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 55/18

  • Mündl. Verhandlung: V R 37/25

    Steuerfreiheit der Umsätze aus einem Fahrsicherheitstraining Indiziert allein die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für einen Teil der…

    Steuerfreiheit der Umsätze aus einem Fahrsicherheitstraining Indiziert allein die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für einen Teil der Kursteilnehmer und die inhaltlich einheitliche Ausgestaltung der Kurse, dass sämtliche Kurse und damit auch Kurse, die ausschließlich von Teilnehmern im privaten Interesse besucht werden, konkret zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 250/16

  • Mündl. Verhandlung: V R 18/24

    1. Führt die Rückzahlung von Entgelten aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung auf ein Anderkonto des kontoführenden Rechtsanwalts des…

    1. Führt die Rückzahlung von Entgelten aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung auf ein Anderkonto des kontoführenden Rechtsanwalts des Anfechtungsverfahrens zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG?
    2. Für den Fall, dass diese Frage zu bejahen ist: Ist die Vorsteuerberichtigung beim Insolvenzschuldner oder bei einer seiner früheren Organgesellschaften durchzuführen, da die Organschaft zum Zeitpunkt der betreffenden Zahlungen nicht mehr bestand?
    3. Stellt der aus der Rückzahlung der Entgelte resultierende Umsatzsteuerbetrag eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 2267/20 U

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